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Alexander Kosenko
Unterricht und Schüler der Bismarckschule bis 1945
Unterricht
Die. Bismarckschule beinhaltete das Reformgymnasium und
die Oberrealschule. Das Reformgymnasium war mehr sprachlich veranlagt, aber
weniger naturwissenschaftlich, die Oberrealschule dagegen mehr
naturwissenschaftlich und weniger sprachlich. Beide Schultypen hatten als
1. Fremdsprache Französisch. Es wurden die Fächer Deutsch, Französisch,
Latein, Englisch, Erdkunde, Geschichte, Rechnen, Mathematik,
Naturwissenschaft, Zeichnen, Turnen und Singen unterrichtet, wobei bei den
Sprachen zwischen mündlich und schriftlich unterschieden wurde und bei den
anderen Fächern die einzelnen Unterthemen (z.B. Mathematik: a) Arithmetik b)
Geometrie c) Stereometrie d) Trigonometrie). Es gab die Klassen V1-I (Sexta,
Quinta, Quarta, usw.), wobei zwischen O I-III und U I-III unterschieden
wurde (I-III wäre heutzutage die Oberstufe). In der 0 1 wurde im
Deutschunterricht Lektüre wie König Ödipus, Schillers Braut von Messina und
im Englischunterricht Shakespeares Merchant of Venice durchgenommen.
In der Bismarckschule war auch – laut Jahresbericht
1929/30 – wie in vielen damaligen deutschen Schulen das Fach
Leibeskräftigung etwas Besonderes. Aus dem Körper des Schülers sollten die
vorhandenen Kräfte herausgeholt werden, hieß es, für einen gesunden Körper
und Geist; dazu dienten auch viele Wanderungen und Märsche. Wie in anderen
Schulen wurden die Jungen auf Ihr spätere Zeit als Soldat vorbereitet.
Schüler
Eine Statistik zeigt, dass es kaum schlechte Leistungen
in den Unterrichtsklassen gab. Demnach betrug die mangelhafte Leistung der
Bismarckschule im Fach Deutsch 11%, im Fach Mathematik 16%, in Französisch
zwar schon 20 %, aber in Latein nur 4%, was 1-2 Schülern entsprach. Zur
Herkunft der Schüler lässt sich sagen, dass die meisten aus Familien
stammten, deren Väter Beamte und Angestellte in öffentlichen Betrieben
waren.
Einen anderen Teil stellten Schüler dar, deren Väter
aus der Industrie und dem Handwerk kamen. Übrigens, von 100 Schülern hatten
30 Schüler selbstständige Väter und 70 in anderen Dienst stehende Väter,
also gehörten die Schüler der Bismarckschule damals zur Mittelschicht.
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Montag |
|
Kl. |
I |
IIa |
IIb |
IIIa |
IIIb |
Stundendauer |
|
1.
Std. |
Religion |
Englisch |
Englisch |
Englisch |
Musik |
13.15-13.55 |
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2.
Std. |
Englisch |
Englisch |
Englisch |
Musik |
Erdkunde |
14.00-14.40 |
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3.
Std. |
Erdkunde |
Leibesüb. |
Deutsch |
Mathematik |
Latein |
14.50-15.30 |
|
4.
Std. |
Deutsch |
Russisch |
Musik |
Latein |
Deutsch |
15.45-16.25 |
|
5.
Std. |
Russisch |
Musik |
Russisch |
Deutsch |
Englisch |
16.35-17.15 |
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6.
Std. |
Musik |
Deutsch |
Religion |
Biologie |
Mathematik |
17.20-18.00 |
|
Donnerstag |
|
Kl. |
I |
IIa |
IIb |
IIIa |
IIIb |
Stundendauer |
|
1.
Std. |
Deutsch |
Russisch |
Erdkunde |
Englisch |
Englisch |
8.00- 8.40 |
|
2.
Std. |
Russisch |
Deutsch |
Englisch |
Erdkunde |
Latein |
8.45 - 9.25 |
|
3.
Std. |
Englisch |
Englisch |
Zeichnen |
Mathematik |
Deutsch |
9.35-10.15 |
|
4.
Std. |
Englisch |
Biologie |
Zeichnen |
Leibesüb. |
Mathematik |
10.30-11.10 |
|
5.
Std. |
Erdkunde |
Zeichnen |
Russisch |
Latein |
Biologie |
11.20-12.00 |
|
6.
Std. |
Religion |
Zeichnen |
Religion |
Geschichte |
Leibesüb. |
12.05-12.45 |
Nachkriegszeit
In der Nachkriegszeit war nicht nur die Versorgung mit
Essen in der Schule schwer. Schüler mussten manchmal erst um 13.15 Uhr mit
dem Unterricht beginnen und deshalb um 18.00 Uhr aufhören. Um 1945 standen
fast dieselben Fächer auf dem Stundenplan wie heute. Ein Gesamtstundenplan
für die Klassen I - IIIb für die Tage Montag und Donnerstagsicht man unten.
Aus den der Anfangszeiten des Donnerstages lässt sich
schließen, dass kurz nach dem zweiten Weltkrieg in der Bismarckschule ein
erheblicher Lehrer- oder Platzmangel herrschte.
Fazit
Die Bismarckschule war eine leistungsstarke Schule, die
sich aus der Oberrealschule und dem Reformgymnasium gebildet hatte. Auf die
Bismarckschule gingen Schüler, die aus durchschnittlichen Verhältnissen
stammten.
Quellen
Jahresberichte der Bismarckschule 1906/07, 1912/13.
Unterrichtswesen der Städte Hannover und Linden, Unterricht 1945
Anmerkung der Redaktion: Die sechs Beiträge von
Alexander Kosenko, Felix Lapossa, Konstantin Mues/Jonas Schwan, Zanna Ganeba
und Mika Hayashi/Maria Hartmann/Sarina Meister/Laura-Vanessa Dierich
erwuchsen aus dem Geschichtsunterricht der Klassen 9 und 11 bei Herrn Dr.
Heinrich.

Sexta 1911 mit Klassenlehrer Kühnhold
Felix Lapossa
Schulfächer und deren Benotung um 1915
Meine Erkenntnisse habe ich alten Zeugnissen und
ähnlichen Dokumenten entnommen. Die meisten Informationen erhielt ich,
indem ich mich besonders intensiv mit einem Schüler befasste. Hans Detlev
Behre wurde um 1913 gemeinsam mit 49 Mitschülern unterrichtet. Damals wurden
die Fächer Religion, Deutsch, Latein, Französisch, Englisch, Geschichte,
Erdkunde, Rechnen, Mathematik, Naturwissenschaft, Schreiben, Zeichnen,
Singen und Turnen unterrichtet. Die Fächer bestanden meistens aus mehreren
Teilgebieten, die jeweils einzeln benotet wurden. Rechnen gehörte nicht zu
Mathematik und hatte keine Unterteilung, es war Rechnen mit allen Zahlen,
während Mathematik sogar vier Unterteilungen hatte: Arithmetik (Rechnen mit
normalen Zahlen), Geometrie, Trigonometrie (Flächenberechnung eines
Dreieckes) und Stereometrie (Berechnung des Rauminhaltes eines Körpers).
Noten wurden nicht nur für Fächer vergeben. Es gab noch das Betragen, die
Aufmerksamkeit, den Fleiß und die Ordnung (heute: Sozial- und
Arbeitsverhalten). Sie wurden mit den Noten von 1 bis 5 benotet.
|
Fach |
unterteilt in |
|
Latein |
Schriftsteller
Grammatik und Schreiben |
|
Religion |
|
|
Deutsch |
mündlich schriftlich |
|
Französisch |
mündlich
Grammatik und Schreiben |
|
Englisch |
|
Geschichte |
|
|
Erdkunde |
|
|
Rechnen |
|
|
Mathematik |
Arithmetik, Geometrie Trigonometrie,
Stereometrie |
|
Naturwissenschaft |
Natur–Beschreibung, Chemie, Physik |
|
Schreiben |
|
|
Zeichnen |
freies / gebundenes Zeichnen |
|
Singen |
|
|
Turnen |
|
Betragen
|
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
|
sehr gut |
gut |
im ganzen gut |
nicht ohne Tadel |
tadelnswert |
Aufmerksamkeit, Fleiß und Ordnung
|
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
|
sehr gut |
gut |
genügend |
mangelhaft |
nicht genügend |
Konstantin Mues /Janas
Schwan
Kinderspeisung. Ein Beitrag zur Sozialgeschichte
Hannovers
Die Geschichte der hannoverschen Schulen generell ist
gut erforscht. Neben allgemeinen Darstellungen existieren auch zahlreiche
Spezialuntersuchungen, wie zum Beispiel die Ausarbeitung von Hans Jürgen
Feuerhake zur Kinderlandverschickung (KLV).
Dabei fällt auf, dass sozialgeschichtliche Arbeiten
noch immer weitgehend fehlen und hier insbesondere das Themengebiet der
Kinderspeisung in Hannovers Schulen bis heute ein Desiderat der Forschung
darstellt. Die uns vorliegenden Akten zur Kinderspeisung,
insbesondere des Stadtarchivs, sind dennoch ergiebig, die Durchführung der
Schulspeisung in den Jahren 1950 und 1951 lässt sich umfassend erschließen.

Ausgabe von Schulmilch 1950
Die auf Veranlassung der Britischen Militärregierung im
Jahre 1946 eingerichtete Speisung deutscher Schulkinder entsprach besonders
in der Zeit vor der Währungsreform einem dringenden Bedürfnis. Nach der
Währungsreform im Juli 1948 stellte die Besatzungsmacht die Lieferung von
Lebensmitteln aus der sogenannten Hooverspende
ein. Am 30.6.1950 wurde die Ausgabe eines warmen Mittagessens auf Grund
mangelnder Beteiligung der Schulkinder eingestellt. Da die
Lebensverhältnisse der Familien sich weiterhin verschlechterten, entschied
sich die Schulverwaltung im Juli 1950 die Schulspeisung in Form eines
Milchfrühstücks im Sommer 1950 weiterzuführen. Da jedoch nicht genug
finanzielle Mittel zur Verfügung standen, um alle Kinder zu versorgen,
verzichteten einige von ihnen freiwillig. Dies hatte zur Folge, dass keines
der Kinder das Essen bekam. Ab dem 7. August 1950 wurden Vollmilch oder
Kakaotrunk in Viertelliterflaschen zum Preis von je zwölf Pfennig pro
Flasche ausgegeben. Da die Flaschen mit einem Pappdeckel verschlossen waren,
entwickelte sich folgendes Problem: Durch zu starke Sonneneinstrahlung
wölbte sich der Deckel der Flasche nach innen, sodass Dreck und Schmutz beim
Durchstoßen dieses Deckels in die Milch gelangen konnten. Um die Aufregung
bei den Behörden zu beenden, wurden daher die Flaschen mit einem
Aluminiumdeckel verschlossen. Das Eintreffen der zu Weihnachtszeiten
ausgeteilten Sprengelschokolade wurde vom städtischen Wirtschafts- und
Gesundheitsamt streng kontrolliert. Hannover war damit eine der wenigen
Städte, in denen eine Unterbrechung der Schulspeisung nicht eingetreten war.
Im September 1950 wurde angekündigt, dass Kakao und
Zucker aus Lagerrestbeständen der Hoover-Speisung kostenlos zur Verfügung
gestellt werden könnten und somit der Bedarf für bedürftige Kinder drei
Monate lang gedeckt sei. Auch die Bundesregierung stellte 80.000 Portionen
zur Verfügung. Als sozialbedürftig galt eine Familie, wenn das monatliche
Einkommen für drei Personen (Eltern und ein Kind) 140 DM netto nicht
überstieg; für jedes weitere Kind konnten 30 DM monatlich hinzugerechnet
werden. An den städtischen Schulen wurden 13.400 sozialbedürftige Kinder
festgestellt.
Am 18.1.1951 bewilligte der Bund 3.400 Portionen.
Jedoch musste neben der Milch noch ein Zubrot in Form eines Rosinenbrötchens
an die Kinder ausgegeben werden. Obwohl die Finanzierung des Essens und der
Getränke gewährleistet war, war der Raummangel ein zusätzliches Problem, da
die Behörden die Räumlichkeiten für die Austeilung der Ware streng
überprüften. Auf Grund der Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage von
Januar bis zum Ende des Schuljahres 1951 stieg die Zahl der
sozialbedürftigen Kinder auf 15.000. Da etwa 13.000 Selbstzahler die Schulen
besuchten, belief sich die Gesamtzahl der täglichen Portionen auf circa
27.000. Am 7.3.1951 stockte die Bundesregierung die täglichen Portionen von
3.400 auf 9.000 auf. Mit Hilfe von Freiflaschen der Molkereien, den Mitteln
des Bundes und einigen anderen Institutionen war es nun möglich, die nötigen
15.000 Freiportionen bereitzustellen. Jedoch stellte der Bund die Zahlungen
von Beihilfe im September desselben Jahres wieder ein. Die Restbestände von
Kakao und Zucker waren somit gegen Ende des Kalenderjahres 1951 erschöpft.
Die Schulverwaltung war jedoch trotz des finanziellen Ausfalls in der Lage,
die nötigen Freiportionen bis zum Ende des Schuljahres und damit die
Ernährung vieler Schulkinder sicherzustellen.
Insgesamt lässt sich anhand unserer Ausarbeitung
feststellen, dass die Behörden einen wichtigen sozialen Beitrag in der
Nachkriegszeit leisteten, da ohne ihre finanzielle Unterstützung viele
sozial schwächere Familien die Versorgung ihrer Kinder nicht hätten
gewährleisten können. Infolgedessen konnten sich die Kinder voll und ganz
auf ihre schulischen Leistungen konzentrieren und mussten nicht für den
täglichen Broterwerb arbeiten.
Zanna Ganeba
Kinderlandverschickung (KLV)
In meiner Untersuchung befasse ich mich näher mit der
Kinderlandverschickung im Allgemeinen und speziell an der Bismarckschule.
Ich stütze mich auf die Bestände des Stadtarchivs Hannover und des
Niedersächsischen Landesarchivs sowie die Ausarbeitung von Hans Jürgen
Feuerhake zur Kinderlandverschickung am Beispiel der Bismarckschule. Die
Kinderlandverschickungen gab es schon seit 1900. Gesundheitlich gefährdete
Kinder wurden zur Erholung in ländliche Gebiete geschickt und lebten dort in
Gastfamilien. Vor 1933 wurden die Kosten dafür von den Wohlfahrts- und
Kirchenverbänden übernommen. Die KLV (Kinderlandverschickung) unterteilte
sich in der ersten Zeit in drei Gruppen schutzbedürftiger Personen: 1.
Mütter mit Kleinkindern; 2. Kinder unter zehn Jahren lebten bei
Pflegeeltern; 3. Jugendliche über zehn Jahren lebten in geschlossenen Lagern
mit schulischer Betreuung durch die Entsendegebiete.
Ab dem Jahr 1933 begann die KLV im Sinne des
Nationalsozialismus. Die KLV Reichseinrichtung wurde aus dem Reichshaushalt
finanziert. Im Laufe des Jahres 1940 nahmen die nächtlichen Fliegeralarme
und Bombenangriffe zu. Deshalb sollten Kinder aus luftbedrohten Gebieten in
die KLV-Lager verlegt werden. Alle Kinder von zehn bis vierzehn Jahren waren
davon betroffen, allerdings freiwillig als Vorsichtsmaßnahme. Diese
Verschickung nannte man die Erweiterte KLV. Die ersten Transporte gingen am
3.10.1940 aus den Städten ab. Ab Anfang 1943 wurden die Schulen klassenweise
verlegt. In Hannover kam es zu einer völligen Evakuierung, so musste jeder
mitfahren. Die Massenevakuierung rettete einerseits das Leben tausender
Kinder. Andererseits wird behauptet, dass es sich um eine Maßnahme der Nazis
gehandelt habe, um die Kinder fern ihres Elternhauses mit dem Bazillus des
Nationalismus zu infizieren. Man unterstellt der Lehrerschaft die gleichen
Absichten. In einigen Schriften werden die KLV-Lager mit den
Adolf-Hitler-Schulen auf eine Stufe gestellt. Die erweiterte KLV galt nur
für die Kinder in luftbedrohten Gebieten und nicht für die gesamte deutsche
Jugend. Wer unberechtigt Jugendliche aus Lagern zurückholte oder versuchte
sie zurück zu holen oder den Dienst der HJ (Hitler Jugend) störte, machte
sich eines Verstoßes gegen die Vorschriften der Jugenddienst-Verordnung
schuldig und damit strafbar. Trotz unberechtigter Zurückholung gab es
allerdings keine strafrechtliche Verfolgung. In der Zeit zwischen 1940-1945
waren hunderttausende Schüler in die Organisationen der HJ und der NSLB
(Nationalsozialistischer Lehrbund) eingebunden. Die Zahlen schwanken
zwischen 850.000 und knapp 6 Millionen. Die Kinder wurden in 9.000
bzw.12.000 Lagern untergebracht. Genaue Angaben darüber gibt es nicht. Die
Unterbringung erfolgte in beschlagnahmten Hotels, Kur- und Gasthäusern sowie
Jugendherbergen. Der Vorteil dabei war, dass schwächere Schüler durch
Ganztagskontakte mit den Lehrern dem Lernziel näher gebracht werden konnten.
Aber es kam auch vor, dass Kinder aus ärmeren Verhältnissen in komfortablen
Zimmern wohnten, während Kinder aus reicheren Familien in kargen Baracken
unterkamen. Später kam es auch zu ‚offenen Lagern‘, weil keine
Räumlichkeiten mehr vorhanden waren. Die Kinder wurden privat bei
Pflegefamilien untergebracht.
Die Bismarckschüler teilten sich ein Gebäude mit der
Tellkampfschule, da die Bismarckschule seit Anfang September 1939 ein
Lazarett war, ein ziviles Versorgungskrankenhaus. Nach den starken
Fliegerangriffen auf Hannover wurden die Bismarckschüler am 2.9.1943 nach
Clausthal-Zellerfeld gebracht. Die Schüler kleidete man mit HJ-Uniformen und
teilte sie in Altersgruppen auf, der Lagerleiter war immer ein Lehrer. Ihm
zur Seite stand ein Lagermannschaftsführer der HJ. Er war ein externer
HJ-Führer entweder von einer Napola (Nationalpolitische-Bildungsanstalt)
oder ein älterer Schüler einer anderen Schule. Seit 1944 hatte die
Bismarckschule einen eigenen Schüler als Lagermannschaftsführer.
Die Bismarckschüler mussten die Robert-Koch-Schule von
Clausthal-Zellerfeld mitbenutzen. Das Schulgebäude hatte Bio- und
Physikräume und eine Turnhalle. Die Bismarckschüler jedoch wurden als
‚Eindringlinge‘ in der Robert-KochSchule angesehen, wogegen die Schüler
auch nichts machen konnten. Die meisten Schüler wurden in Gästezimmern unter
dem Dach untergebracht. Solche Zimmer waren für den Winter nicht geeignet.
Glück hatten diejenigen, die einen Ofen im Zimmer hatten. In den Zimmern, in
denen es keine Heizung gab, musste man vor der morgendlichen Wäsche das Eis
aus der Waschschüssel entfernen. Oft war die Toilette ein ‚Plumpsklo‘, das
nur über den Hof zu erreichen war.
Das Wasser musste man meistens auch vom Hof holen. Die
Schüler hatten täglich einige Kilometer zu Fuß zurück zu legen: Morgens zur
Robert-Koch-Schule, mittags zur Mensa, danach zurück nach Zellerfeld, um die
Hausaufgaben zu erledigen. Abends den gleichen Weg noch einmal. Die Kinder
bekamen Marmeladenbrote zum Frühstück für den nächsten Tag, die entsprechend
aufgeweicht werden sollten. Aber die Brote wurden oft bereits auf dem Weg
zurück aufgegessen. Ein Lehrer missbrauchte das Aufwärmprogramm für
übertriebene Härteprüfungen. Bei seiner Rede wurde er von den Müttern
umringt und anschließend so verprügelt, dass er erst nach Kriegsende aus dem
Krankenhaus entlassen werden konnte. Das Leben im Lager war hart für die
Schüler. Elterliche Geborgenheit fehlte den Kindern. Viele hatten Heimweh.
Einige ertrugen die täglichen Strapazen nur mit großer Mühe. Aber die
Freizeit genossen alle in vollen Zügen. Es wurden gerne Wanderungen
unternommen, wie z.B. zum Brocken. Im Winter erhielten die Kinder HJ-Skier.
Das alles stärkte das Gemeinschaftsgefühl.
Als der Krieg dann zu Ende war, hatten die
Bismarckschüler nur ein Ziel: Zurück nach Hause, egal wie, z.B.: auf dem
Dach eines Eisenbahnwaggons, versteckt zwischen Soldaten in einem
Güterwaggon, auf der Querstange des Fahrrads seines Vaters, zu Fuß entlang
der Schienen oder entlang der Landstraßen. Nach dem Krieg ging der
Unterricht für die Bismarckschüler in der Wilhelm-Raabe-Schule weiter, weil
die Bismarckschule immer noch als Lazarett genutzt wurde. Es waren nur ein
paar Räume frei für den Unterricht. Das erste richtige Schuljahr begann
1947, nahezu alle Kinder aus den KLV-Lagern hatten den Krieg überlebt.
Literatur
-
Feuerhake, Hans-Jürgen; Die KVL in Hannover am
Beispiel der Bismarckschule 1943-1945, Hannover 2001
-
Jost, Herman; Als Pimpf in Polen
-
Bayer, Ingeborg; Ehe alles Legende wird
Archivalien
Mika Hayashi, Maria Hartmann,
Sarina Meister, Laura-Vanessa Dierich
1907 bis 2006 Eine Schulordnung im Wandel
Die erste Schulordnung der Bismarckschule von 1907 ist
ein weiterer wichtiger Bestandteil der Schulgeschichte, die Bestände des
Stadtarchivs ermöglichen eine eingehende Analyse.
Die offizielle Genehmigung einer Schulordnung erfolgte durch drei Instanzen:
Als erste verfasste die Direktion der Schule eine vorläufige Schulordnung,
die sie dann beim Hoheitlichen Magistrat der königlichen Haupt-und
Residenzstadt Hannover einreichte. Der Magistrat war dafür zuständig, dass
die ihm ausgehändigte Schulordnung an das Königliche Provinzial—Schulkollegiurn
weitergeleitet wurde. Dieses war die letzte Instanz zur Bestätigung einer
Schulordnung und erst durch deren Bestätigungsvermerke wurde die
Schulordnung offiziell gültig. Heutzutage wird die Schulordnung
selbstständig von der Schule festgelegt und falls notwendig verändert.
Schüler, Lehrer und Eltern müssen das Regelwerk separat akzeptieren. Diese
Schulordnung muss dann von der Gesamtkonferenz offiziell bestätigt werden.
Zuerst werden wir die alte Schulordnung vorstellen, dann auf die heutige
Schulcharta eingehen und beide zum Schluss vergleichen.
Damals
Damals; umfasste die Schulordnung weitaus
mehr Paragraphen und hatte mehr Einfluss auf das außerschulische Leben der
Schüler. Außerdem hatte der Direktor mehr Entscheidungsgewalt über die
Schüler und insbesondere auch auf den Wohnort der allein lebenden Schüler.
-
Die Aufnahme neuer Schüler fand zu Ostern statt,
nachdem sie sich schriftlich beim Direktor angemeldet hatten. Zusätzlich
mussten alle Bewerber eine Aufnahmeprüfling ablegen, entsprechend den
Ergebnissen wurden sie in Jahrgangsstufen eingeteilt.
-
Impfscheine, bei evangelischen Schülern Tauf- und
Geburtsscheine, waren notwendig, um aufgenommen zu werden.
-
Ohne Erlaubnis des Direktors durften Schüler, die
nicht bei ihrem Vormund (z.B. den Eltern) wohnten, ihre Wohnung nicht
selber wählen oder umziehen.
-
Erst mit einer Genehmigung durften Schüler in
Wirtshäusern übernachten. Falls sich das Sozial- und Arbeitsverhalten
nachteilig veränderte, konnte oder musste der Direktor verlangen, dass der
Schüler seinen Wohnort wechselte.
-
Falls die Anweisungen des Direktors nicht befolgt
wurden, konnte durch eine Lehrerkonferenz eine Einigung erzielt werden.
-
Um die Bismarckschule besuchen zu dürfen, musste man
Schulgeld bezahlen. Es gab aber auch 4 Stipendien (schulgeldfreie Plätze)
pro Schuljahr.
-
Um eines dieser Stipendien zu bekommen, musste der
Schüler bis zum 2. Februar einen Antrag beim Magistrat stellen.
-
Auch die Teilnahme am Unterricht war fest geregelt.
Genau wie heute waren die Schüler verpflichtet, regelmäßig am Unterricht
teilzunehmen und pünktlich zu erscheinen. Dies galt auch für
Schulveranstaltungen. Es war auch möglich, sich wegen gesundheitlicher
Bedenken und Mangel an Talent vom Musikunterricht freizustellen zu lassen.
Letzteres galt aber nicht für den Sportunterricht, denn von diesem konnte
man nur das 1. Halbjahr befreit werden. Auch dies geschah lediglich mit
Einverständnis des Schulleiters und ärztlicher Bescheinigung.
-
Innerhalb und außerhalb der Schule, sowie in den
Ferien, musste ein Schüler sich anständig und bescheiden verhalten, sich
des Vertrauens des Lehrers würdig erweisen. Sämtlichen Lehrern war man der
Ehrerbietung und Achtung schuldig. Gefordert waren: Fleiß, Aufmerksamkeit
im Unterricht, Verträglichkeit gegenüber Mitschüler, Ehrlichkeit und
Gehorsam gegenüber allen Anordnungen der Schule oder eines Lehrers.
-
Innerhalb der Schule wurden Schulbücher mit
unzulässigem Inhalt oder unerlaubten bzw. ungehörigen Eintragungen
eingezogen.
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Schriftliche Arbeiten sollten sorgfältig geschrieben
in vorschriftsmäßigen Heften abgegeben werden.
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Vollgeschriebene Hefte mussten bei den Lehrern
abgegeben werden.
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Öffentliches Rauchen, außer bei drei oberen Klassen,
war verboten und lediglich auf dem Schulweg erlaubt.
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Der Besuch von Konditoreien, Wirtshäusern,
Konzertgärten usw. war nur in Begleitung von Eltern oder anderen Personen
erlaubt, die von der Schule als Vertreter der Eltern angesehen wurden.
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Schüler, die unter ansteckenden Krankheiten litten,
wurden von der Schule ausgeschlossen. Dies galt auch für gesunde Schüler,
deren Familienangehörige erkrankt waren. Der Arzt musste dann
bescheinigen, dass der Schüler vor der Ansteckung geschützt war.
Heute
Heutzutage umfasst die Schulcharta andere Aspekte, die
1907 als selbstverständlich angesehen wurden oder damals als unvorstellbar
galten. Auch hat sich die Bismarckschule grundlegend verändert, zum Beispiel
verfährt sie in der heutigen Zeit nach dem Prinzip der Koedukation. Zudem
wird unsere Schule von Angehörigen vieler Nationalitäten und Religionen
besucht.
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Die Schulcharta besagt, dass man jedem mit
Freundlichkeit, Respekt, Ehrlichkeit, Höflichkeit und Fairness begegnen
solle.
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In der Schulcharta wird weiterhin erwähnt, dass man
sich in der Schule so verhalten solle, dass andere keine Angst zu haben
brauchen.
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Die Schulcharta weist explizit darauf hin, dass der
Unterricht pünktlich beginnt und dass die Lehrkraft die Stunde beendet.
Außerdem regelt die Schulcharta das Verhalten der Schüler, falls die
Lehrkraft sich verspäten sollte.
-
Heute umfasst die Schulcharta darüber hinaus einen
Paragraphen, der sich mit der Sauberkeit der Klassenräume befasst. Jeder
Schüler ist für die Sauberkeit in der Schule und für die Mülltrennung
verantwortlich.
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Roller fahren und Inlineskaten sind im Schulgebäude
nicht erlaubt.
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Jeder Schüler und jede Schülerinnen hat die
ausgeschriebenen Energiesparmaßnahmen zu beachten, um dem Umweltschutz
Rechnung zu tragen.
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Das Mitbringen von Drogen, Waffen, Laserpointern,
sowie Feuerwerkskörpern ist verboten.
Vergleich damals und heute
Auch die Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen in der
heutigen Zeit unterscheiden sich von denen zu Beginn des 20.Jahrhunderts.
Die körperliche Züchtigung von Schülern an unserer Schule ist unzulässig,
damals war das Bestrafen mit einem Stock erlaubt und durchaus üblich. Früher
hatte der Schulleiter bei Verstößen gegen die Schulordnung mehr Einfluss auf
die Bestrafung der Schüler und ihr Leben außerhalb der Schule. Heute hat er
nicht mehr die volle Entscheidungsgewalt, auch die Klassenkonferenz, an der
auch Eltern- und Schülervertreter teilnehmen, hat wichtige Rechte
übernommen.
Damals wie heute hat der Lehrer das Recht, Schüler
vorübergehend aus dem Unterricht zu verweisen, wenn diese trotz Ermahnungen
den Unterricht erheblich stören. Konflikte außerhalb der Schule werden,
sofern sie das Verhalten der Schüler nicht erheblich beeinflussen, nicht von
der Schule gelöst. Im Gegensatz zu damals gehören heute nur der Unterricht
und die Erziehung während der Schulzeit zum Bildungsauftrag der Schule.
Deshalb werden nur die Konflikte, die in der Schule entstehen, zu lösen
versucht. Die Aussprache zwischen den Beteiligten ist dabei heute ein
wichtiges Mittel.

Fazit
Insgesamt bleibt somit festzustellen, dass die Schüler
heutzutage nicht so viele Regeln zu befolgen haben wie früher. Das Regelwerk
zu Anfang des 20. Jahrhunderts war um einiges umfangreicher und
detaillierter. Man sieht daran, dass sich die Werte und Prioritäten
verschoben haben, da früher die Schule eine größere Bedeutung im Leben der
Schüler hatte und sie heute die Schule nicht so hoch bewerten und ihren
Freiraum mehr schätzen.
Heutzutage geben viele Paragraphen Anleitungen darüber,
wie man sich anderen gegenüber verhält, damals galt gutes Benehmen als
Selbstverständlichkeit. Man könnte also meinen, dass das Verhalten der
Schüler, im Unterricht sowie auch anderen gegenüber, heute um einiges
schlechter und unhöflicher ist.
Respekt und Ordnung wurden früher groß geschrieben.
Leistung und Bildung hatten damals einen höheren Stellenwert als
zwischenmenschliche Beziehungen. Heute hat die Schule eine größere Aufgabe:
sie will den Schülern auch soziales Verhalten vermitteln, um den Kontakt mit
anderen Mitmenschen zu erleichtern und auch den Weg in das spätere
Arbeitsleben zu ermöglichen.
Anmerkung der Redaktion: Die illustrierenden
Schülerskizzen von Alexander Zimmermann entstanden im Kunstunterricht bei
Herrn Rümelin.
Mika Hayashi, Maria
Hartmann, Sarina Meister, Laura-Vanessa Dierich
Schulverweise
Die Disziplinarfälle der Bismarckschule in der Zeit
zwischen 1911 und 1922 sind Bestandteil der Schulgeschichte. Die früheren
Strafen resultieren aus unterschiedlich schweren Vergehen der damaligen
Schüler. Diese Verstöße würden vermutlich heute z. T. als weniger schwere
Taten angesehen. Allerdings waren die damaligen ordnungsrechtlichen und
disziplinarischen Ideale strenger als die jetzigen, auch die Strafen waren
dementsprechend härter: es wurden öfter Schüler der Schule verwiesen und auf
Grund dessen nahmen die Schulverweise größere Ausmaße an. Folglich
existieren zahlreichen Aufzeichnungen und Dokumente, die die
Disziplinarfälle protokollieren, wie die Akte HR 16, 705 des Stadtarchivs
Hannover, welche wir in diesem Bericht verarbeiten. Um die Vorgänge zu
veranschaulichen, wollen wir uns in Teilen eng an die sprachliche
Überlieferung anlehnen.
Allgemeine Vergehen
Im Rahmen unserer Gesamtdarstellung der Schulverweise
werden wir auf allgemeine Vergehen eingehen, um zu verdeutlichen, für welche
Verstöße gegen die Schulordnung man der Schule verwiesen wurde oder eine
Androhung erhielt.
Fall 1
Die Schüler Heinrich Meyer, Otto Kratzenberg und
Wilhelm Lorberg brachten am 7. Dezember 1911 ein Bild von schamlosester
Unsittlichkeit aus Konfirmandenkreisen mit, kopierten es dreimal und
verteilten es in den Obertertien. Elfried Gerbode und Georg Bock aus der
Obertertia realis fügten andere unzüchtige Zeichnungen hinzu, während das
Bild im Zeichenunterricht herumgereicht wurde. Alle 5 Schüler wurden der
Schule verwiesen, wobei 4 Schüler es bevorzugten, die Schule freiwillig zu
verlassen. (HR 16, 705; A. Nr. 3265 von Direktor Rohrmann an das
Königliche Provinzial-Schulkollegium Hannover über den Magistrat)
Fall
2
Am 23. März 1916 stahl der Schüler Walter Werth einen
Tuschkasten, woraufhin ihm eine Verweisung angedroht wurde. (HR 16, 705; A.
Nr. 934 von Lehrer Hormann und Trautmann an das Königliches
Provinzial-Schulkollegium Hannover über den Magistrat; Protokoll der
Gesamtkonferenz)
Fall 3
Der Untertertianer Kleedehn eignete sich unbefugter
Weise am 17. November 1916 Schulbücher an und verkaufte diese weiter. Die
Konsequenz daraus war, dass Kleedehn der Schule verwiesen wurde. (HR 16,
705; A. Nr. 553 von den Lehrern Hormann und Ohlhoff an das Königliches
Provinzial-Schulkollegium Hannover über den Magistrat; Protokoll der
Gesamtkonferenz)

Verbotene Einjährigen-Kneipe. Rechts oben vermutlich
ein Lehrer.
Fall 4
Drei Schüler der UH, Johannes Engelke, Rudolf
Deppe und Heinrich Hoppe rauchten am 11. und 12. Dezember 1919 in
unmittelbarer Schulnähe. Auf Grund dessen wurde ihnen die Schulverweisung
angedroht. (HR 16, 705; von Direktor Rohrmann für den Magistrat;
Abschrift)
Fall 5
Am 8. März des Jahres 1920 versteckte der UII Schüler
Beck aus Angst vor schlechten Zensuren und wegen Nichtteilnahme an einem
Schulausflug das Klassenbuch unter einem Schrank, weshalb ihm ebenfalls ein
Schulverweis angedroht wurde. (HR 16, 705; von Direktor Rohrmann und
Lehrer Wagner an das Königliches Provinzial-Schulkollegium Hannover über den
Magistrat, Protokoll der Gesamtkonferenz; ebd., Direktor Rohrmann,
Zusammenfassung der Gesamtkonferenzen von Beck und Hoppe zur Festhaltung für
die Unterlagen)
Fall 6
Der Schüler Heinrich Hoppe (s.o.) störte am 10. März
1920 bei der Abiturentlassung eine Ansprache. Da dies schon sein 2. Verstoß
innerhalb von 4 Monaten war, wurde ihm der schriftliche Verweis erteilt.
(HR 16, 705; von Direktor Rohrmann an das Königliche
Provinzial-Schulkollegium Hannover über den Magistrat, Protokoll der
Gesamtkonferenz; ebd., Direktor Rohrmann, Zusammenfassung der
Gesamtkonferenzen von Beck und Hoppe zur Festhaltung für die Unterlagen)
Fall 7
Wegen einer unsittlichen Zeichnung (16. Februar 1921)
von Untertertianer Bruno Bode erhielt dieser eine Androhung der Verweisung
von der Schule. (HR 16, 705; A. No. 516, Direktor Rohrmann zur
Festhaltung für die Unterlagen; ebd. Anschrift von der Konferenz zur
Richtigkeit)
Fall 8
Der Schüler Reusch Fiedler entfernte verbotenerweise am
20. April 1922 ein Stück Kreide und schrieb auf eine Bretterplanke folgenden
Spruch: „Allzu viel ist ungesund, Hucke ist ein Schweinehund". Die
Beleidigung des Lehrers (Herr Hucke) und der Diebstahl führten zur Androhung
eines Verweises. (HR 16, 705; Direktor Rohrmann und Lehrer Schwake;
Abschrift eines Konferenzprotokolls)
Zwei Schulverstöße im Detail
Um die Gesamtdarstellung abzurunden, wollen wir nun
zwei Disziplinarfälle von Schulverstößen erläutern. Über diese größeren
Vergehen gibt es Augenzeugenberichte, da jeder, der auch nur entfernt mit
dem Vorfall zu tun hatte, dies in einem langem Bericht niederschreiben
musste, darunter mehrere Protokolle, die sehr ausführlich und detailliert
waren, Briefe der Eltern sowie eine schriftliche Stellungnahme des Schülers.
Fall 9. Kurt Ilkenhans
Das unrechtmäßige Benehmen des Kurt Ilkenhans beginnt
am 24. April 1913 mit fortgesetzt unruhigem Verhalten. Zudem ist er im
Betragen zu tadeln. Fünf Tage später wird ihm vorgeworfen, einen Maikäfer in
den Unterricht mitgebracht zu haben, er ist zudem unaufmerksam und wird
erneut getadelt. Am 6. Mai muss ihn ein Lehrer wieder zurechtweisen, worauf
die Mutter von Kurt Ilkenhans einen Brief an den Direktor schreibt, um das
Verhalten ihres Sohnes zu rechtfertigen. Kurt Ilkenhans stört durch
vorlautes Wesen und Unbescheidenheit am 21. und 22. Mai. Auf Wunsch der
Großmutter soll jeder Verstoß ihres Enkels gemeldet werden. Am 9. Juni wird
Kurt Ilkenhans wegen Sprechens während des Unterrichtes und Unruhestiftung
nochmals getadelt. Am folgenden Tag fällt der Schüler wieder durch
Unbescheidenheit auf. Am 12. Juni stört er erneut durch sein unbescheidenes
und vorlautes Wesen. Zusammen mit einem anderen Schüler gibt er den
Mitschülern fortlaufend Anlass zur Störung. Später begibt er sich nicht
sofort auf Befehl eines Lehrers auf seinen Platz. Er entreißt zudem
Professor Denker den Stock, den er zum Tadeln von Schülern benutzt. Einen
Moment lang erhebt er diesen Stock gegen Professor Denker auf einer Weise,
die diesem und einem Teil der Schüler den Eindruck vermittelt, er würde den
Lehrer bedrohen. Ein anderes Mal verlässt er unerlaubt die Klasse. (HR
16, 705, 1384, e: Abschrift des Protokolls von Professor Denker und I 384, d
: Abschrift von Professor Denker)
Die Informationen der endgültigen Strafe entnehmen wir
dem Protokoll der Gesamtkonferenz (HR 16, 705; 1 384,a). Der
Obertertianer Kurt Ilkenhans wird am 19. Juni 1913 aufgrund Zustimmung aller
Lehrer mit Ausnahme der des Direktors Rohrmann und des Klassenlehrers der
Schule verwiesen. Als Gründe werden im Protokoll diverse Verstöße gegen die
Schulordnung genannt, wie zum Beispiel das Beleidigen von Lehrern, Sprechen,
Lachen, unerlaubtes Aufstehen und Singen eines anstößigen Liedes („Puppchen,
du bist meine ganze Freud“). Zusammen mit seinen vorhergegangen Verstößen
ergeben sich ausreichend Gründe ihn der Schule zu verweisen. (HR 16, 705;
1384, b: Abschrift der Auflistung und 1384, f Abschrift des Briefs von
Professor Denker an Frau Ilkenhans)
Fall 10. Wilhelm Schmidt
Die Akte HR 16, 705 beginnt mit einem zusammenfassenden
Protokoll der Tathergänge zu Händen des Königlichen Magistrats und des
Provinzial-Schulkollegiums, welches chronologisch gegliedert ist.
Zusammenfassung: Der 19-jährige Untersekundaner
Wilhelm Schmidt nimmt am 10. Februar 1912 unter dem Vorwand, ein Buch
beschaffen zu müssen, dem Primus einen Schlüssel zum Klassenzimmer ab, mit
dem Versprechen, den Schlüssel zu einem späteren Zeitpunkt dem Schulvogt
(Hausmeister) abzugeben, zugegebener Maßen mit der Absicht, den Schlüssel zu
behalten. Vor längerer Zeit hatte er schon den Schlüssel zum Lehrerzimmer
und zu den Toilettenräumen an sich gebracht. Am Sonnabend, den 10. Februar,
versucht er um halb Acht, mit einer Leiter in das Klassenzimmer
einzusteigen, was jedoch nicht gelingt, da der Hausmeister die Fenster
geschlossen hatte. Deshalb klettert er gegen Mitternacht in der Dachrinne
auf das Dach über der Heizung. Er öffnet dort die Luftklappe, von da aus das
direkt über dem Dach befindliche Fenster der Toilette, dann die Tür mit dem
entwendeten Schlüssel des Lehrerzimmers, um durch die biologischen
Sammlungsräume in das Arbeitszimmer des Oberlehrers Dr. Walter einzudringen.
Währenddessen kehren die Frau und die Tochter des Schulvogts vom Briefkasten
zurück und bemerken ein sich bewegendes Licht und veranlassen den Schulvogt,
dies zu kontrollieren.
Dieser ertappt den Schüler als er gerade zwischen den
Schlüsseln des Oberlehrers Dr. Walter herumsucht. Woraufhin Wilhelm Schmidt
an dem Hausmeister vorbei stürmt, durch das Lehrerzimmer in die Halle
flüchtet, wo er von der Tochter des Hausmeisters für kurze Zeit festgehalten
wird. Er kann sich allerdings losreißen, rennt die Treppe hinunter, um in
die Untersekunda zu eilen, die er vorher mit dem entwendeten Schlüssel
aufgeschlossen und hier ein Fenster geöffnet hatte, durch das er die
entwendete Leiter ins Klassenzimmer zieht. Diese will er ,zum Rückweg
benutzen, hatte jedoch das Klassenzimmer abgeschlossen und findet bei der
Flucht den Schlüssel nicht schnell genug wieder. Aus diesem Grund stürmt er
zurück in den Toilettenraum, wo er zum zweiten Mal für kurze Zeit von der
Tochter des Hausmeisters festgehalten wird, die ihn erst jetzt als einen
Schüler der Anstalt erkennt. Von den Toiletten entkommt er über das Dach.
Gegen Viertel vor Vier steigt er nochmals auf dem Wege durch den
Toilettenraum in die Schule ein. Er öffnet die verschlossenen Türen wieder
mit seinen Schlüsseln und durchsucht von neuem das Arbeitszimmer von Dr.
Walter. Als Grund für den Einbruch gibt Wilhelm Schmidt später an, er habe
die am Morgen geschriebene Mathematikarbeit verbessern wollen. Der Direktor
untersucht am nächsten Morgen das Gelände und findet mehrere Spuren eines
nur mit Strümpfen bedeckten Fußes. Am Montagmorgen vor Beginn des
Unterrichts der Untersekunda müssen sich dann die Frau und die Tochter des
Hausmeisters in der Halle aufstellen, woraufhin beide unabhängig voneinander
Schmidt als Einbrecher identifizieren. Sie geben zudem an, Schmidt habe beim
Einbruch eine andere Hose getragen, jedoch das gleiche Jackett. Ungeachtet
dieser Beweise leugnet Schmidt in frechster Weise.
Dem Direktor gelingt es lediglich ihm das Geständnis zu
entlocken, dass er an Herrn Oberlehrer Hoppe den zuvor hartnäckig
abgeleugneten Drohbrief geschrieben habe. Erst als die Eltern ihrem Sohn
erklären, dass sie davon überzeugt seien, er sei der Schuldige und als der
Direktor daraufhinweist, dass Wilhelm Schmidt bei einem Geständnis nur von
der Schule bestraft werde, dagegen, wenn er leugne, die Schule gezwungen sei
die Angelegenheit der Staatsanwaltschaft zu melden und dass er sich dann
einer Gefängnisstrafe zu gegenwärtigen habe, gesteht er. Auf die Ermahnungen
des Direktors, von nun an ein ordentlicher Mensch zu werden, deutet er an,
den Freitod zu wählen, da er kein ordentlicher Mensch mehr werden könne. Am
12. Februar 1912 wird er von der Bismarckschule verwiesen.
Speziell zu dem Disziplinarfall Schmidt gibt es einen
Augenzeugenbericht des Hausmeisters, der in einigen Punkten in Kontrast zu
dem öffentlichen Protokoll steht, z.B. wird berichtet, dass sich das Licht
nicht bewegt hat und die Tochter und die Frau des Hausmeisters nur einen
schwachen Schein wahrnahmen. Ferner identifiziert die Tochter Wilhelm
Schmidt erst am Montagmorgen. Des Weiteren stellt der Hausmeister andere
Vermutungen in seinem Bericht auf, wie zum Beispiel, dass mehrere Personen
in die Schule eingebrochen sind. (HR 16, 705; Augenzeugenbericht des
Schulvogts)
Es gibt zudem ein Protokoll der Klassenkonferenz, die
den Fall Wilhelm Schmidt behandelte und in welcher die Verweisung des
Schülers beschlossen wurde. (HR 16, 705;Protokoll der
Disziplinaruntersuchung gegen Wilhelm Schmidt und der anschließenden
Konferenz von Direktor Rohrmann) Am 16. Februar 1912 werden Wilhelm
Schmidt und sein Vater höflichst ersucht, sich zu einer Besprechung mit dem
Stadtschulrat im Rathaus einzufinden. Im Anschluss daran schreibt der Vater
eine Entschuldigung, in der er erklärt, dass er und sein Sohn nicht kommen
könnten, da dieser unter ärztlicher Beobachtung bezüglich seines
Geisteszustandes stehe. Daraufhin wird der zuerst angesetzte Termin um einen
Tag verschoben. (HR 16, 705; Brief des Stadtschulrats an den
Regierung.sbausekretär Schmidt, sowie Antwortbrief von Herrn Schmidt)
Schlusswort
Insgesamt bleibt festzustellen, dass viele von uns in
der damaligen Zeit nicht lange Schüler der Bismarckschule gewesen wären, da
man damals für aus heutiger Sicht „Lappalien“ mit einer Verweisung bestraft
wurde. Verwiesen wird man jetzt „nur“ noch, wenn man etwas „wirklich
Schlimmes“ getan hat. Der Schriftverkehr, der unweigerlich mit einem Verstoß
einhergeht, war in den Anfängen der Bismarckschule sehr viel aufwändiger und
ausführlicher als er es heute ist und betraf eigentlich jeden, vom Direktor
über das gesamte Lehrerkollegium bis hin zu den Eltern und jenen, die in
irgendeiner Weise Zeugen des Verstoßes waren. Heute nehmen an
Klassenkonferenzen zwar auch der Direktor und der Schüler, sowie auch dessen
Eltern teil, jedoch nicht das komplette Lehrerkollegium, sondern nur die
Lehrkräfte, die den/die Schüler/in unterrichten. Weiterhin zu erwähnen wäre,
dass es in der heutigen Zeit nur ein Protokoll gibt und die anderen ihren
Bericht allenfalls mündlich vortragen.
Anmerkungen
Hans Jürgen Feuerhake; Kinderlandverschickung am Beispiel der
Bismarckschule, Hannover 2001.
HR 16 3128 und Gesch. Zeichen: 201-6040.
Nach dem 31. Präsidenten der USA benannt, der erstmals gegen Ende des
Ersten Weltkrieges die Lebensmittelversorgung für Europa bereitstellte
Stadtarchiv Hannover, Akte HR 16 701 (04.05.1907 bis zum 31.08.1907),
auch Bekedorf 1907, hier Schulordnung in Form eines gebundenen Heftes
(Nr. 5756)
Inhalt
Alexander Kosenko:
Unterricht und Schüler der Bismarckschule bis 1945
Felix Lapossa: Schulfächer
und deren Benotung um 1915
Konstantin Mues /Janas
Schwan: Kinderspeisung. Ein Beitrag zur Sozialgeschichte Hannovers
Zanna Ganeba:
Kinderlandverschickung (KLV)
Mika Hayashi, Maria Hartmann, Sarina Meister,
Laura-Vanessa Dierich: 1907 bis 2006 Eine Schulordnung im Wandel
Mika Hayashi, Maria
Hartmann, Sarina Meister, Laura-Vanessa Dierich: Schulverweise
Anmerkungen
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