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Jahrbuch und Dokumentation

Zeit Schnitte

Festschrift: Schüler

 
 

Inhalt

 
 

Alexander Kosenko

Unterricht und Schüler der Bismarckschule bis 1945

Unterricht

Die. Bismarckschule beinhaltete das Reformgymnasium und die Oberrealschule. Das Reformgymnasium war mehr sprachlich veranlagt, aber weniger naturwissen­schaftlich, die Oberrealschule dagegen mehr naturwissen­schaftlich und weniger sprachlich. Beide Schultypen hat­ten als 1. Fremdsprache Französisch. Es wurden die Fächer Deutsch, Französisch, Latein, Englisch, Erdkunde, Ge­schichte, Rechnen, Mathematik, Naturwissenschaft, Zeich­nen, Turnen und Singen unterrichtet, wobei bei den Sprachen zwischen mündlich und schriftlich unterschie­den wurde und bei den anderen Fächern die einzelnen Unterthemen (z.B. Mathematik: a) Arithmetik b) Geometrie c) Stereometrie d) Trigonometrie). Es gab die Klassen V1-I (Sexta, Quinta, Quarta, usw.), wobei zwischen O I-III und U I-III unterschieden wurde (I-III wäre heutzutage die Oberstufe). In der 0 1 wurde im Deutschunterricht Lektüre wie König Ödipus, Schillers Braut von Messina und im Englischunterricht Shakespeares Merchant of Venice durchgenommen.

In der Bismarckschule war auch – laut Jahres­bericht 1929/30 – wie in vielen damaligen deutschen Schulen das Fach Leibeskräftigung etwas Besonderes. Aus dem Körper des Schül­ers sollten die vorhandenen Kräfte herausgeholt werden, hieß es, für einen gesunden Körper und Geist; dazu dienten auch viele Wanderun­gen und Märsche. Wie in anderen Schulen wur­den die Jungen auf Ihr spätere Zeit als Soldat vorbereitet.

Schüler

Eine Statistik zeigt, dass es kaum schlechte Leistungen in den Unterrichtsklassen gab. Demnach betrug die mangelhafte Leistung der Bismarckschule im Fach Deutsch 11%, im Fach Mathematik 16%, in Französisch zwar schon 20 %, aber in Latein nur 4%, was 1-2 Schülern entsprach. Zur Herkunft der Schüler lässt sich sagen, dass die meisten aus Familien stammten, deren Väter Beamte und Angestellte in öffentlichen Betrieben waren.

Einen anderen Teil stellten Schüler dar, deren Väter aus der Industrie und dem Handwerk kamen. Übrigens, von 100 Schülern hatten 30 Schüler selbstständige Väter und 70 in anderen Dienst stehende Väter, also gehörten die Schüler der Bismarckschule damals zur Mittelschicht.

Montag

Kl.

I

IIa

IIb

IIIa

IIIb

Stundendauer

1.  Std.

Religion

Englisch

Englisch

Englisch

Musik

13.15-13.55

2.  Std.

Englisch

Englisch

Englisch

Musik

Erdkunde

14.00-14.40

3.  Std.

Erdkunde

Leibesüb.

Deutsch

Mathematik

Latein

14.50-15.30

4.  Std.

Deutsch

Russisch

Musik

Latein

Deutsch

15.45-16.25

5.  Std.

Russisch

Musik

Russisch

Deutsch

Englisch

16.35-17.15

6.  Std.

Musik

Deutsch

Religion

Biologie

Mathematik

17.20-18.00

 

Donnerstag

Kl.

I

IIa

IIb

IIIa

IIIb

Stundendauer

1.  Std.

Deutsch

Russisch

Erdkunde

Englisch

Englisch

8.00- 8.40

2.  Std.

Russisch

Deutsch

Englisch

Erdkunde

Latein

8.45 - 9.25

3.  Std.

Englisch

Englisch

Zeichnen

Mathematik

Deutsch

9.35-10.15

4.  Std.

Englisch

Biologie

Zeichnen

Leibesüb.

Mathematik

10.30-11.10

5.  Std.

Erdkunde

Zeichnen

Russisch

Latein

Biologie

11.20-12.00

6.  Std.

Religion

Zeichnen

Religion

Geschichte

Leibesüb.

12.05-12.45

Nachkriegszeit

In der Nachkriegszeit war nicht nur die Versorgung mit Essen in der Schule schwer. Schüler mussten manchmal erst um 13.15 Uhr mit dem Unterricht beginnen und deshalb um 18.00 Uhr aufhören. Um 1945 standen fast dieselben Fächer auf dem Stundenplan wie heute. Ein Gesamtstundenplan für die Klassen I - IIIb für die Tage Montag und Donnerstagsicht man unten.

Aus den der Anfangszeiten des Donnerstages lässt sich schließen, dass kurz nach dem zweiten Weltkrieg in der Bismarckschule ein erheblicher Lehrer- oder Platzmangel herrschte.

Fazit

Die Bismarckschule war eine leistungsstarke Schule, die sich aus der Oberrealschule und dem Reformgymnasium gebildet hatte. Auf die Bismarckschule gingen Schüler, die aus durchschnittlichen Verhältnissen stammten.

Quellen

Jahresberichte der Bismarckschule 1906/07, 1912/13. Unterrichtswesen der Städte Hannover und Linden, Unterricht 1945

Anmerkung der Redaktion: Die sechs Beiträge von Alexander Kosenko, Felix Lapossa, Konstantin Mues/Jonas Schwan, Zanna Ganeba und Mika Hayashi/Maria Hartmann/Sarina Meister/Laura-Vanessa Dierich erwuchsen aus dem Geschichtsunterricht der Klassen 9 und 11 bei Herrn Dr. Heinrich.

Sexta 1911 mit Klassenlehrer Kühnhold

Felix Lapossa

Schulfächer und deren Benotung um 1915

Meine Erkenntnisse habe ich alten Zeugnissen und ähnlichen Dokumenten entnommen. Die meisten Infor­mationen erhielt ich, indem ich mich besonders intensiv mit einem Schüler befasste. Hans Detlev Behre wurde um 1913 gemeinsam mit 49 Mitschülern unterrichtet. Damals wurden die Fächer Religion, Deutsch, Latein, Französisch, Englisch, Geschichte, Erdkunde, Rechnen, Mathematik, Naturwissen­schaft, Schreiben, Zeichnen, Singen und Turnen unterrichtet. Die Fächer bestanden meistens aus mehreren Teilgebieten, die jeweils einzeln benotet wurden. Rechnen gehörte nicht zu Mathematik und hatte keine Unterteilung, es war Rechnen mit allen Zahlen, während Mathematik sogar vier Unterteilungen hatte: Arithmetik (Rechnen mit normalen Zahlen), Geometrie, Trigonometrie (Flächenberechnung eines Dreieckes) und Stereometrie (Berechnung des Rauminhaltes eines Körpers). Noten wurden nicht nur für Fächer vergeben. Es gab noch das Betragen, die Aufmerksamkeit, den Fleiß und die Ord­nung (heute: Sozial- und Arbeitsverhalten). Sie wurden mit den Noten von 1 bis 5 benotet.

Fach

unterteilt in

Latein

Schriftsteller

Grammatik und Schreiben

Religion

 

Deutsch

mündlich schriftlich

Französisch

mündlich

Grammatik und Schreiben

Englisch

Geschichte

 

Erdkunde

 

Rechnen

 

Mathematik

Arithmetik, Geometrie Trigonometrie, Stereometrie

Naturwissenschaft

Natur–Beschreibung, Chemie, Physik

Schreiben

 

Zeichnen

freies / gebundenes Zeichnen

Singen

 

Turnen

 

Betragen

1

2

3

4

5

sehr gut

gut

im ganzen gut

nicht ohne Tadel

tadelnswert

Aufmerksamkeit, Fleiß und Ordnung

1

2

3

4

5

sehr gut

gut

genügend

mangelhaft

nicht genügend

Konstantin Mues /Janas Schwan

Kinderspeisung. Ein Beitrag zur Sozialgeschichte Hannovers

Die Geschichte der hannoverschen Schulen generell ist gut erforscht. Neben allgemeinen Darstellungen existieren auch zahlreiche Spezialuntersuchungen, wie zum Beispiel die Ausarbeitung von Hans Jürgen Feuerhake zur Kinderlandverschickung (KLV)[1].

Dabei fällt auf, dass sozialgeschichtliche Arbeiten noch immer weitgehend fehlen und hier insbesondere das Themengebiet der Kinderspeisung in Hannovers Schulen bis heute ein Desiderat der Forschung darstellt. Die uns vorliegenden Akten zur Kinderspeisung[2], insbesondere des Stadtarchivs, sind dennoch ergiebig, die Durchführung der Schulspeisung in den Jahren 1950 und 1951 lässt sich umfassend erschließen.

Ausgabe von Schulmilch 1950

Die auf Veranlassung der Britischen Militärregierung im Jahre 1946 eingerichtete Speisung deutscher Schulkinder entsprach besonders in der Zeit vor der Währungsreform einem dringenden Bedürfnis. Nach der Währungsreform im Juli 1948 stellte die Besatzungsmacht die Lieferung von Lebensmitteln aus der sogenannten Hooverspende[3] ein. Am 30.6.1950 wurde die Ausgabe eines warmen Mittagessens auf Grund mangelnder Beteiligung der Schulkinder eingestellt. Da die Lebensverhältnisse der Familien sich weiterhin verschlechterten, entschied sich die Schulverwaltung im Juli 1950 die Schulspeisung in Form eines Milchfrühstücks im Sommer 1950 weiterzuführen. Da jedoch nicht genug finanzielle Mittel zur Verfügung standen, um alle Kinder zu versorgen, verzichteten einige von ihnen freiwillig. Dies hatte zur Folge, dass keines der Kinder das Essen bekam. Ab dem 7. August 1950 wurden Vollmilch oder Kakaotrunk in Viertelliterflaschen zum Preis von je zwölf Pfennig pro Flasche ausgegeben. Da die Flaschen mit einem Pappdeckel verschlossen waren, entwickelte sich folgendes Problem: Durch zu starke Sonneneinstrahlung wölbte sich der Deckel der Flasche nach innen, sodass Dreck und Schmutz beim Durchstoßen dieses Deckels in die Milch gelangen konnten. Um die Aufregung bei den Behörden zu beenden, wurden daher die Flaschen mit einem Aluminiumdeckel verschlossen. Das Eintreffen der zu Weihnachtszeiten ausgeteilten Sprengelschokolade wurde vom städtischen Wirtschafts- und Gesundheitsamt streng kontrolliert. Hannover war damit eine der wenigen Städte, in denen eine Unterbrechung der Schulspeisung nicht eingetreten war.

Im September 1950 wurde angekündigt, dass Kakao und Zucker aus Lagerrestbeständen der Hoover-Speisung kostenlos zur Verfügung gestellt werden könnten und somit der Bedarf für bedürftige Kinder drei Monate lang gedeckt sei. Auch die Bundesregierung stellte 80.000 Portionen zur Verfügung. Als sozialbedürftig galt eine Familie, wenn das monatliche Einkommen für drei Personen (Eltern und ein Kind) 140 DM netto nicht überstieg; für jedes weitere Kind konnten 30 DM monatlich hinzugerechnet werden. An den städtischen Schulen wurden 13.400 sozialbedürftige Kinder festgestellt.

Am 18.1.1951 bewilligte der Bund 3.400 Portionen. Jedoch musste neben der Milch noch ein Zubrot in Form eines Rosinenbrötchens an die Kinder ausgegeben werden. Obwohl die Finanzierung des Essens und der Getränke gewährleistet war, war der Raummangel ein zusätzliches Problem, da die Behörden die Räumlichkeiten für die Austeilung der Ware streng überprüften. Auf Grund der Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage von Januar bis zum Ende des Schuljahres 1951 stieg die Zahl der sozialbedürftigen Kinder auf 15.000. Da etwa 13.000 Selbstzahler die Schulen besuchten, belief sich die Gesamtzahl der täglichen Portionen auf circa 27.000. Am 7.3.1951 stockte die Bundesregierung die täglichen Portionen von 3.400 auf 9.000 auf. Mit Hilfe von Freiflaschen der Molkereien, den Mitteln des Bundes und einigen anderen Institutionen war es nun möglich, die nötigen 15.000 Freiportionen bereitzustellen. Jedoch stellte der Bund die Zahlungen von Beihilfe im September desselben Jahres wieder ein. Die Restbestände von Kakao und Zucker waren somit gegen Ende des Kalenderjahres 1951 erschöpft. Die Schulverwaltung war jedoch trotz des finanziellen Ausfalls in der Lage, die nötigen Freiportionen bis zum Ende des Schuljahres und damit die Ernährung vieler Schulkinder sicherzustellen.

Insgesamt lässt sich anhand unserer Ausarbeitung feststellen, dass die Behörden einen wichtigen sozialen Beitrag in der Nachkriegszeit leisteten, da ohne ihre finanzielle Unterstützung viele sozial schwächere Familien die Versorgung ihrer Kinder nicht hätten gewährleisten können. Infolgedessen konnten sich die Kinder voll und ganz auf ihre schulischen Leistungen konzentrieren und mussten nicht für den täglichen Broterwerb arbeiten.

Zanna Ganeba

Kinderlandverschickung (KLV)

In meiner Untersuchung befasse ich mich näher mit der Kinderlandverschickung im Allgemeinen und speziell an der Bismarckschule. Ich stütze mich auf die Bestände des Stadtarchivs Hannover und des Niedersächsischen Landesarchivs sowie die Ausarbeitung von Hans Jürgen Feuerhake zur Kinderlandverschickung am Beispiel der Bismarckschule. Die Kinderlandverschickungen gab es schon seit 1900. Gesundheitlich gefährdete Kinder wurden zur Erholung in ländliche Gebiete geschickt und lebten dort in Gastfamilien. Vor 1933 wurden die Kosten dafür von den Wohlfahrts- und Kirchenverbänden übernommen. Die KLV (Kinderlandverschickung) unterteilte sich in der ersten Zeit in drei Gruppen schutzbedürftiger Personen: 1. Mütter mit Kleinkindern; 2. Kinder unter zehn Jahren lebten bei Pflegeeltern; 3. Jugendliche über zehn Jahren lebten in geschlossenen Lagern mit schulischer Betreuung durch die Entsendegebiete.

Ab dem Jahr 1933 begann die KLV im Sinne des National­sozialismus. Die KLV Reichseinrichtung wurde aus dem Reichshaushalt finanziert. Im Laufe des Jahres 1940 nahmen die nächtlichen Fliegeralarme und Bombenangriffe zu. Deshalb sollten Kinder aus luftbedrohten Gebieten in die KLV-Lager verlegt werden. Alle Kinder von zehn bis vierzehn Jahren waren davon betroffen, allerdings freiwillig als Vorsichtsmaßnahme. Diese Verschickung nannte man die Erweiterte KLV. Die ersten Transporte gingen am 3.10.1940 aus den Städten ab. Ab Anfang 1943 wurden die Schulen klassenweise verlegt. In Hannover kam es zu einer völligen Evakuierung, so musste jeder mitfahren. Die Massenevakuierung rettete einerseits das Leben tausender Kinder. Andererseits wird behauptet, dass es sich um eine Maßnahme der Nazis gehandelt habe, um die Kinder fern ihres Elternhauses mit dem Bazillus des Nationalismus zu infizieren. Man unterstellt der Lehrerschaft die gleichen Absichten. In einigen Schriften werden die KLV-Lager mit den Adolf-Hitler-Schulen auf eine Stufe gestellt. Die erweiterte KLV galt nur für die Kinder in luftbedrohten Gebieten und nicht für die gesamte deutsche Jugend. Wer unberechtigt Jugendliche aus Lagern zurückholte oder versuchte sie zurück zu holen oder den Dienst der HJ (Hitler Jugend) störte, machte sich eines Verstoßes gegen die Vorschriften der Jugenddienst-Verordnung schuldig und damit strafbar. Trotz unberechtigter Zurückholung gab es allerdings keine strafrechtliche Verfolgung. In der Zeit zwischen 1940-1945 waren hunderttausende Schüler in die Organisationen der HJ und der NSLB (Nationalsozialistischer Lehrbund) eingebunden. Die Zahlen schwanken zwischen 850.000 und knapp 6 Millionen. Die Kinder wurden in 9.000 bzw.12.000 Lagern untergebracht. Genaue Angaben darüber gibt es nicht. Die Unterbringung erfolgte in beschlagnahmten Hotels, Kur- und Gasthäusern sowie Jugendherbergen. Der Vorteil dabei war, dass schwächere Schüler durch Ganztagskontakte mit den Lehrern dem Lernziel näher gebracht werden konnten. Aber es kam auch vor, dass Kinder aus ärmeren Verhältnissen in komfortablen Zimmern wohnten, während Kinder aus reicheren Familien in kargen Baracken unterkamen. Später kam es auch zu ‚offenen Lagern‘, weil keine Räumlichkeiten mehr vorhanden waren. Die Kinder wurden privat bei Pflegefamilien untergebracht.

Die Bismarckschüler teilten sich ein Gebäude mit der Tellkampfschule, da die Bismarckschule seit Anfang September 1939 ein Lazarett war, ein ziviles Versorgungskrankenhaus. Nach den starken Fliegerangriffen auf Hannover wurden die Bismarckschüler am 2.9.1943 nach Clausthal-Zellerfeld gebracht. Die Schüler kleidete man mit HJ-Uniformen und teilte sie in Altersgruppen auf, der Lagerleiter war immer ein Lehrer. Ihm zur Seite stand ein Lagermannschaftsführer der HJ. Er war ein externer HJ-Führer entweder von einer Napola (Nationalpolitische-Bildungsanstalt) oder ein älterer Schüler einer anderen Schule. Seit 1944 hatte die Bismarckschule einen eigenen Schüler als Lagermannschaftsführer.

Die Bismarckschüler mussten die Robert-Koch-Schule von Clausthal-Zellerfeld mitbenutzen. Das Schulgebäude hatte Bio- und Physikräume und eine Turnhalle. Die Bismarckschüler jedoch wurden als ‚Eindringlinge‘ in der Robert-Koch­Schule angesehen, wogegen die Schüler auch nichts machen konnten. Die meisten Schüler wurden in Gästezimmern unter dem Dach untergebracht. Solche Zimmer waren für den Winter nicht geeignet. Glück hatten diejenigen, die einen Ofen im Zimmer hatten. In den Zimmern, in denen es keine Heizung gab, musste man vor der morgendlichen Wäsche das Eis aus der Waschschüssel entfernen. Oft war die Toilette ein ‚Plumpsklo‘, das nur über den Hof zu erreichen war.

Das Wasser musste man meistens auch vom Hof holen. Die Schüler hatten täglich einige Kilometer zu Fuß zurück zu legen: Morgens zur Robert-Koch-Schule, mittags zur Mensa, danach zurück nach Zellerfeld, um die Hausaufgaben zu erledigen. Abends den gleichen Weg noch einmal. Die Kinder bekamen Marmeladenbrote zum Frühstück für den nächsten Tag, die entsprechend aufgeweicht werden sollten. Aber die Brote wurden oft bereits auf dem Weg zurück aufgegessen. Ein Lehrer missbrauchte das Aufwärmprogramm für übertriebene Härteprüfungen. Bei seiner Rede wurde er von den Müttern umringt und anschließend so verprügelt, dass er erst nach Kriegsende aus dem Krankenhaus entlassen werden konnte. Das Leben im Lager war hart für die Schüler. Elterliche Geborgenheit fehlte den Kindern. Viele hatten Heimweh. Einige ertrugen die täglichen Strapazen nur mit großer Mühe. Aber die Freizeit genossen alle in vollen Zügen. Es wurden gerne Wanderungen unternommen, wie z.B. zum Brocken. Im Winter erhielten die Kinder HJ-Skier. Das alles stärkte das Gemeinschaftsgefühl.

Als der Krieg dann zu Ende war, hatten die Bismarckschüler nur ein Ziel: Zurück nach Hause, egal wie, z.B.: auf dem Dach eines Eisenbahnwaggons, versteckt zwischen Soldaten in einem Güterwaggon, auf der Querstange des Fahrrads seines Vaters, zu Fuß entlang der Schienen oder entlang der Landstraßen. Nach dem Krieg ging der Unterricht für die Bismarckschüler in der Wilhelm-Raabe-Schule weiter, weil die Bismarckschule immer noch als Lazarett genutzt wurde. Es waren nur ein paar Räume frei für den Unterricht. Das erste richtige Schuljahr begann 1947, nahezu alle Kinder aus den KLV-Lagern hatten den Krieg überlebt.

Literatur

  • Feuerhake, Hans-Jürgen; Die KVL in Hannover am Beispiel der Bismarckschule 1943-1945, Hannover 2001

  • Jost, Herman; Als Pimpf in Polen

  • Bayer, Ingeborg; Ehe alles Legende wird

Archivalien

  • Bismarckschule allgemein

  • KIN allgemein

  • Schulberichte Bismarckschule

  • Berichte über das städtische Schulwesen

Mika Hayashi, Maria Hartmann, Sarina Meister, Laura-Vanessa Dierich

1907 bis 2006 Eine Schulordnung im Wandel

Die erste Schulordnung der Bismarckschule von 1907 ist ein weiterer wichtiger Bestandteil der Schulgeschichte, die Bestände des Stadtarchivs ermöglichen eine eingehende Analyse.[4] Die offizielle Genehmigung einer Schulordnung erfolgte durch drei Instanzen: Als erste verfasste die Direktion der Schule eine vorläufige Schulordnung, die sie dann beim Hoheitlichen Magistrat der königlichen Haupt-und Residenzstadt Hannover einreichte. Der Magistrat war dafür zuständig, dass die ihm ausgehändigte Schulordnung an das Königliche Provinzial—Schulkollegiurn weitergeleitet wurde. Dieses war die letzte Instanz zur Bestätigung einer Schulordnung und erst durch deren Bestätigungsvermerke wurde die Schulordnung offiziell gültig. Heutzutage wird die Schulordnung selbstständig von der Schule festgelegt und falls notwendig verändert. Schüler, Lehrer und Eltern müssen das Regelwerk separat akzeptieren. Diese Schulordnung muss dann von der Gesamtkonferenz offiziell bestätigt werden. Zuerst werden wir die alte Schulordnung vorstellen, dann auf die heutige Schulcharta eingehen und beide zum Schluss vergleichen.

Damals

Damals; umfasste die Schulordnung weitaus mehr Paragraphen und hatte mehr Einfluss auf das außerschulische Leben der Schüler. Außerdem hatte der Direktor mehr Entscheidungsgewalt über die Schüler und insbesondere auch auf den Wohnort der allein lebenden Schüler.

  • Die Aufnahme neuer Schüler fand zu Ostern statt, nachdem sie sich schriftlich beim Direktor angemeldet hatten. Zusätzlich mussten alle Bewerber eine Aufnahmeprüfling ablegen, entsprechend den Ergebnissen wurden sie in Jahrgangsstufen eingeteilt.

  • Impfscheine, bei evangelischen Schülern Tauf- und Geburtsscheine, waren notwendig, um aufgenommen zu werden.

  • Ohne Erlaubnis des Direktors durften Schüler, die nicht bei ihrem Vormund (z.B. den Eltern) wohnten, ihre Wohnung nicht selber wählen oder umziehen.

  • Erst mit einer Genehmigung durften Schüler in Wirtshäusern übernachten. Falls sich das Sozial- und Arbeitsverhalten nachteilig veränderte, konnte oder musste der Direktor verlangen, dass der Schüler seinen Wohnort wechselte.

  • Falls die Anweisungen des Direktors nicht befolgt wurden, konnte durch eine Lehrerkonferenz eine Einigung erzielt werden.

  • Um die Bismarckschule besuchen zu dürfen, musste man Schulgeld bezahlen. Es gab aber auch 4 Stipendien (schulgeldfreie Plätze) pro Schuljahr.

  • Um eines dieser Stipendien zu bekommen, musste der Schüler bis zum 2. Februar einen Antrag beim Magistrat stellen.

  • Auch die Teilnahme am Unterricht war fest geregelt. Genau wie heute waren die Schüler verpflichtet, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und pünktlich zu erscheinen. Dies galt auch für Schulveranstaltungen. Es war auch möglich, sich wegen gesundheitlicher Bedenken und Mangel an Talent vom Musikunterricht freizustellen zu lassen. Letzteres galt aber nicht für den Sportunterricht, denn von diesem konnte man nur das 1. Halbjahr befreit werden. Auch dies geschah lediglich mit Einverständnis des Schulleiters und ärztlicher Bescheinigung.

  • Innerhalb und außerhalb der Schule, sowie in den Ferien, musste ein Schüler sich anständig und bescheiden verhalten, sich des Vertrauens des Lehrers würdig erweisen. Sämtlichen Lehrern war man der Ehrerbietung und Achtung schuldig. Gefordert waren: Fleiß, Aufmerksamkeit im Unterricht, Verträglichkeit gegenüber Mitschüler, Ehrlichkeit und Gehorsam gegenüber allen Anordnungen der Schule oder eines Lehrers.

  • Innerhalb der Schule wurden Schulbücher mit unzulässigem Inhalt oder unerlaubten bzw. ungehörigen Eintragungen eingezogen.

  • Schriftliche Arbeiten sollten sorgfältig geschrieben in vorschriftsmäßigen Heften abgegeben werden.

  • Vollgeschriebene Hefte mussten bei den Lehrern abgegeben werden.

  • Öffentliches Rauchen, außer bei drei oberen Klassen, war verboten und lediglich auf dem Schulweg erlaubt.

  • Der Besuch von Konditoreien, Wirtshäusern, Konzertgärten usw. war nur in Begleitung von Eltern oder anderen Personen erlaubt, die von der Schule als Vertreter der Eltern angesehen wurden.

  • Schüler, die unter ansteckenden Krankheiten litten, wurden von der Schule ausgeschlossen. Dies galt auch für gesunde Schüler, deren Familienangehörige erkrankt waren. Der Arzt musste dann bescheinigen, dass der Schüler vor der Ansteckung geschützt war.

Heute

Heutzutage umfasst die Schulcharta andere Aspekte, die 1907 als selbstverständlich angesehen wurden oder damals als unvorstellbar galten. Auch hat sich die Bismarckschule grundlegend verändert, zum Beispiel verfährt sie in der heutigen Zeit nach dem Prinzip der Koedukation. Zudem wird unsere Schule von Angehörigen vieler Nationalitäten und Religionen besucht.

  • Die Schulcharta besagt, dass man jedem mit Freundlichkeit, Respekt, Ehrlichkeit, Höflichkeit und Fairness begegnen solle.

  • In der Schulcharta wird weiterhin erwähnt, dass man sich in der Schule so verhalten solle, dass andere keine Angst zu haben brauchen.

  • Die Schulcharta weist explizit darauf hin, dass der Unterricht pünktlich beginnt und dass die Lehrkraft die Stunde beendet. Außerdem regelt die Schulcharta das Verhalten der Schüler, falls die Lehrkraft sich verspäten sollte.

  • Heute umfasst die Schulcharta darüber hinaus einen Paragraphen, der sich mit der Sauberkeit der Klassenräume befasst. Jeder Schüler ist für die Sauberkeit in der Schule und für die Mülltrennung verantwortlich.

  • Roller fahren und Inlineskaten sind im Schulgebäude nicht erlaubt.

  • Jeder Schüler und jede Schülerinnen hat die aus­geschriebenen Energiesparmaßnahmen zu beachten, um dem Umweltschutz Rechnung zu tragen.

  • Das Mitbringen von Drogen, Waffen, Laserpointern, sowie Feuerwerkskörpern ist verboten.

Vergleich damals und heute

Auch die Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen in der heutigen Zeit unterscheiden sich von denen zu Beginn des 20.Jahrhunderts. Die körperliche Züchtigung von Schülern an unserer Schule ist unzulässig, damals war das Bestrafen mit einem Stock erlaubt und durchaus üblich. Früher hatte der Schulleiter bei Verstößen gegen die Schulordnung mehr Einfluss auf die Bestrafung der Schüler und ihr Leben außerhalb der Schule. Heute hat er nicht mehr die volle Entscheidungsgewalt, auch die Klassenkonferenz, an der auch Eltern- und Schülervertreter teilnehmen, hat wichtige Rechte übernommen.

Damals wie heute hat der Lehrer das Recht, Schüler vorübergehend aus dem Unterricht zu verweisen, wenn diese trotz Ermahnungen den Unterricht erheblich stören. Konflikte außerhalb der Schule werden, sofern sie das Verhalten der Schüler nicht erheblich beeinflussen, nicht von der Schule gelöst. Im Gegensatz zu damals gehören heute nur der Unterricht und die Erziehung während der Schulzeit zum Bildungsauftrag der Schule. Deshalb werden nur die Konflikte, die in der Schule entstehen, zu lösen versucht. Die Aussprache zwischen den Beteiligten ist dabei heute ein wichtiges Mittel.

Fazit

Insgesamt bleibt somit festzustellen, dass die Schüler heutzutage nicht so viele Regeln zu befolgen haben wie früher. Das Regelwerk zu Anfang des 20. Jahrhunderts war um einiges umfangreicher und detaillierter. Man sieht daran, dass sich die Werte und Prioritäten verschoben haben, da früher die Schule eine größere Bedeutung im Leben der Schüler hatte und sie heute die Schule nicht so hoch bewerten und ihren Freiraum mehr schätzen.

Heutzutage geben viele Paragraphen Anleitungen darüber, wie man sich anderen gegenüber verhält, damals galt gutes Benehmen als Selbstverständlichkeit. Man könnte also meinen, dass das Verhalten der Schüler, im Unterricht sowie auch anderen gegenüber, heute um einiges schlechter und unhöflicher ist.

Respekt und Ordnung wurden früher groß geschrieben. Leistung und Bildung hatten damals einen höheren Stellenwert als zwischenmenschliche Beziehungen. Heute hat die Schule eine größere Aufgabe: sie will den Schülern auch soziales Verhalten vermitteln, um den Kontakt mit anderen Mitmenschen zu erleichtern und auch den Weg in das spätere Arbeitsleben zu ermöglichen.

Anmerkung der Redaktion: Die illustrierenden Schülerskizzen von Alexander Zimmermann entstanden im Kunstunterricht bei Herrn Rümelin.

Mika Hayashi, Maria Hartmann, Sarina Meister, Laura-Vanessa Dierich

Schulverweise

Die Disziplinarfälle der Bismarckschule in der Zeit zwischen 1911 und 1922 sind Bestandteil der Schulgeschichte. Die früheren Strafen resultieren aus unterschiedlich schweren Vergehen der damaligen Schüler. Diese Verstöße würden vermutlich heute z. T. als weniger schwere Taten angesehen. Allerdings waren die damaligen ordnungsrechtlichen und disziplinarischen Ideale strenger als die jetzigen, auch die Strafen waren dementsprechend härter: es wurden öfter Schüler der Schule verwiesen und auf Grund dessen nahmen die Schulverweise größere Ausmaße an. Folglich existieren zahlreichen Aufzeichnungen und Dokumente, die die Disziplinarfälle protokollieren, wie die Akte HR 16, 705 des Stadtarchivs Hannover, welche wir in diesem Bericht verarbeiten. Um die Vorgänge zu veranschaulichen, wollen wir uns in Teilen eng an die sprachliche Überlieferung anlehnen.

Allgemeine Vergehen

Im Rahmen unserer Gesamtdarstellung der Schulverweise werden wir auf allgemeine Vergehen eingehen, um zu verdeutlichen, für welche Verstöße gegen die Schulordnung man der Schule verwiesen wurde oder eine Androhung erhielt.

Fall 1

Die Schüler Heinrich Meyer, Otto Kratzenberg und Wilhelm Lorberg brachten am 7. Dezember 1911 ein Bild von schamlosester Unsittlichkeit aus Konfirmandenkreisen mit, kopierten es dreimal und verteilten es in den Obertertien. Elfried Gerbode und Georg Bock aus der Obertertia realis fügten andere unzüchtige Zeichnungen hinzu, während das Bild im Zeichenunterricht herumgereicht wurde. Alle 5 Schüler wurden der Schule verwiesen, wobei 4 Schüler es bevorzugten, die Schule freiwillig zu verlassen. (HR 16, 705; A. Nr. 3265 von Direktor Rohrmann an das Königliche Provinzial-Schulkollegium Hannover über den Magistrat)

Fall 2

Am 23. März 1916 stahl der Schüler Walter Werth einen Tuschkasten, woraufhin ihm eine Verweisung angedroht wurde. (HR 16, 705; A. Nr. 934 von Lehrer Hormann und Trautmann an das Königliches Provinzial-Schulkollegium Hannover über den Magistrat; Protokoll der Gesamtkonferenz)

Fall 3

Der Untertertianer Kleedehn eignete sich unbefugter Weise am 17. November 1916 Schulbücher an und verkaufte diese weiter. Die Konsequenz daraus war, dass Kleedehn der Schule verwiesen wurde. (HR 16, 705; A. Nr. 553 von den Lehrern Hormann und Ohlhoff an das Königliches Provinzial-Schulkollegium Hannover über den Magistrat; Protokoll der Gesamtkonferenz)

Verbotene Einjährigen-Kneipe. Rechts oben vermutlich ein Lehrer.

Fall 4

Drei Schüler der UH, Johannes Engelke, Rudolf Deppe und Heinrich Hoppe rauchten am 11. und 12. Dezember 1919 in unmittelbarer Schulnähe. Auf Grund dessen wurde ihnen die Schulverweisung angedroht. (HR 16, 705; von Direktor Rohrmann für den Magistrat; Abschrift)

Fall 5

Am 8. März des Jahres 1920 versteckte der UII Schüler Beck aus Angst vor schlechten Zensuren und wegen Nichtteilnahme an einem Schulausflug das Klassenbuch unter einem Schrank, weshalb ihm ebenfalls ein Schulverweis angedroht wurde. (HR 16, 705; von Direktor Rohrmann und Lehrer Wagner an das Königliches Provinzial-Schulkollegium Hannover über den Magistrat, Protokoll der Gesamtkonferenz; ebd., Direktor Rohrmann, Zusammenfassung der Gesamtkonferenzen von Beck und Hoppe zur Festhaltung für die Unterlagen)

Fall 6

Der Schüler Heinrich Hoppe (s.o.) störte am 10. März 1920 bei der Abiturentlassung eine Ansprache. Da dies schon sein 2. Verstoß innerhalb von 4 Monaten war, wurde ihm der schriftliche Verweis erteilt. (HR 16, 705; von Direktor Rohrmann an das Königliche Provinzial-Schulkollegium Hannover über den Magistrat, Protokoll der Gesamtkonferenz; ebd., Direktor Rohrmann, Zusammenfassung der Gesamtkonferenzen von Beck und Hoppe zur Festhaltung für die Unterlagen)

Fall 7

Wegen einer unsittlichen Zeichnung (16. Februar 1921) von Untertertianer Bruno Bode erhielt dieser eine Androhung der Verweisung von der Schule. (HR 16, 705; A. No. 516, Direktor Rohrmann zur Festhaltung für die Unterlagen; ebd. Anschrift von der Konferenz zur Richtigkeit)

Fall 8

Der Schüler Reusch Fiedler entfernte verbotenerweise am 20. April 1922 ein Stück Kreide und schrieb auf eine Bretterplanke folgenden Spruch: „Allzu viel ist ungesund, Hucke ist ein Schweinehund". Die Beleidigung des Lehrers (Herr Hucke) und der Diebstahl führten zur Androhung eines Verweises. (HR 16, 705; Direktor Rohrmann und Lehrer Schwake; Abschrift eines Konferenzprotokolls)

Zwei Schulverstöße im Detail

Um die Gesamtdarstellung abzurunden, wollen wir nun zwei Disziplinarfälle von Schulverstößen erläutern. Über diese größeren Vergehen gibt es Augenzeugenberichte, da jeder, der auch nur entfernt mit dem Vorfall zu tun hatte, dies in einem langem Bericht niederschreiben musste, darunter mehrere Protokolle, die sehr ausführlich und detailliert waren, Briefe der Eltern sowie eine schriftliche Stellungnahme des Schülers.

Fall 9. Kurt Ilkenhans

Das unrechtmäßige Benehmen des Kurt Ilkenhans beginnt am 24. April 1913 mit fortgesetzt unruhigem Verhalten. Zudem ist er im Betragen zu tadeln. Fünf Tage später wird ihm vorgeworfen, einen Maikäfer in den Unterricht mitgebracht zu haben, er ist zudem unaufmerksam und wird erneut getadelt. Am 6. Mai muss ihn ein Lehrer wieder zurechtweisen, worauf die Mutter von Kurt Ilkenhans einen Brief an den Direktor schreibt, um das Verhalten ihres Sohnes zu rechtfertigen. Kurt Ilkenhans stört durch vorlautes Wesen und Unbescheidenheit am 21. und 22. Mai. Auf Wunsch der Großmutter soll jeder Verstoß ihres Enkels gemeldet werden. Am 9. Juni wird Kurt Ilkenhans wegen Sprechens während des Unterrichtes und Unruhestiftung nochmals getadelt. Am folgenden Tag fällt der Schüler wieder durch Unbescheidenheit auf. Am 12. Juni stört er erneut durch sein unbescheidenes und vorlautes Wesen. Zusammen mit einem anderen Schüler gibt er den Mitschülern fortlaufend Anlass zur Störung. Später begibt er sich nicht sofort auf Befehl eines Lehrers auf seinen Platz. Er entreißt zudem Professor Denker den Stock, den er zum Tadeln von Schülern benutzt. Einen Moment lang erhebt er diesen Stock gegen Professor Denker auf einer Weise, die diesem und einem Teil der Schüler den Eindruck vermittelt, er würde den Lehrer bedrohen. Ein anderes Mal verlässt er unerlaubt die Klasse. (HR 16, 705, 1384, e: Abschrift des Protokolls von Professor Denker und I 384, d : Abschrift von Professor Denker)

Die Informationen der endgültigen Strafe entnehmen wir dem Protokoll der Gesamtkonferenz (HR 16, 705; 1 384,a). Der Obertertianer Kurt Ilkenhans wird am 19. Juni 1913 aufgrund Zustimmung aller Lehrer mit Ausnahme der des Direktors Rohrmann und des Klassenlehrers der Schule verwiesen. Als Gründe werden im Protokoll diverse Verstöße gegen die Schulordnung genannt, wie zum Beispiel das Beleidigen von Lehrern, Sprechen, Lachen, unerlaubtes Aufstehen und Singen eines anstößigen Liedes („Puppchen, du bist meine ganze Freud“). Zusammen mit seinen vorhergegangen Verstößen ergeben sich ausreichend Gründe ihn der Schule zu verweisen. (HR 16, 705; 1384, b: Abschrift der Auflistung und 1384, f Abschrift des Briefs von Professor Denker an Frau Ilkenhans)

Fall 10. Wilhelm Schmidt

Die Akte HR 16, 705 beginnt mit einem zusammenfassenden Protokoll der Tathergänge zu Händen des Königlichen Magistrats und des Provinzial-Schulkollegiums, welches chronologisch gegliedert ist.

Zusammenfassung: Der 19-jährige Untersekundaner Wilhelm Schmidt nimmt am 10. Februar 1912 unter dem Vorwand, ein Buch beschaffen zu müssen, dem Primus einen Schlüssel zum Klassenzimmer ab, mit dem Versprechen, den Schlüssel zu einem späteren Zeitpunkt dem Schulvogt (Hausmeister) abzugeben, zugegebener Maßen mit der Absicht, den Schlüssel zu behalten. Vor längerer Zeit hatte er schon den Schlüssel zum Lehrerzimmer und zu den Toilettenräumen an sich gebracht. Am Sonnabend, den 10. Februar, versucht er um halb Acht, mit einer Leiter in das Klassenzimmer einzusteigen, was jedoch nicht gelingt, da der Hausmeister die Fenster geschlossen hatte. Deshalb klettert er gegen Mitternacht in der Dachrinne auf das Dach über der Heizung. Er öffnet dort die Luftklappe, von da aus das direkt über dem Dach befindliche Fenster der Toilette, dann die Tür mit dem entwendeten Schlüssel des Lehrerzimmers, um durch die biologischen Sammlungsräume in das Arbeitszimmer des Oberlehrers Dr. Walter einzudringen. Währenddessen kehren die Frau und die Tochter des Schulvogts vom Briefkasten zurück und bemerken ein sich bewegendes Licht und veranlassen den Schulvogt, dies zu kontrollieren.

Dieser ertappt den Schüler als er gerade zwischen den Schlüsseln des Oberlehrers Dr. Walter herumsucht. Woraufhin Wilhelm Schmidt an dem Hausmeister vorbei stürmt, durch das Lehrerzimmer in die Halle flüchtet, wo er von der Tochter des Hausmeisters für kurze Zeit festgehalten wird. Er kann sich allerdings losreißen, rennt die Treppe hinunter, um in die Untersekunda zu eilen, die er vorher mit dem entwendeten Schlüssel aufgeschlossen und hier ein Fenster geöffnet hatte, durch das er die entwendete Leiter ins Klassenzimmer zieht. Diese will er ,zum Rückweg benutzen, hatte jedoch das Klassenzimmer abgeschlossen und findet bei der Flucht den Schlüssel nicht schnell genug wieder. Aus diesem Grund stürmt er zurück in den Toilettenraum, wo er zum zweiten Mal für kurze Zeit von der Tochter des Hausmeisters festgehalten wird, die ihn erst jetzt als einen Schüler der Anstalt erkennt. Von den Toiletten entkommt er über das Dach. Gegen Viertel vor Vier steigt er nochmals auf dem Wege durch den Toilettenraum in die Schule ein. Er öffnet die verschlossenen Türen wieder mit seinen Schlüsseln und durchsucht von neuem das Arbeitszimmer von Dr. Walter. Als Grund für den Einbruch gibt Wilhelm Schmidt später an, er habe die am Morgen geschriebene Mathematikarbeit verbessern wollen. Der Direktor untersucht am nächsten Morgen das Gelände und findet mehrere Spuren eines nur mit Strümpfen bedeckten Fußes. Am Montagmorgen vor Beginn des Unterrichts der Untersekunda müssen sich dann die Frau und die Tochter des Hausmeisters in der Halle aufstellen, woraufhin beide unabhängig voneinander Schmidt als Einbrecher identifizieren. Sie geben zudem an, Schmidt habe beim Einbruch eine andere Hose getragen, jedoch das gleiche Jackett. Ungeachtet dieser Beweise leugnet Schmidt in frechster Weise.

Dem Direktor gelingt es lediglich ihm das Geständnis zu entlocken, dass er an Herrn Oberlehrer Hoppe den zuvor hartnäckig abgeleugneten Drohbrief geschrieben habe. Erst als die Eltern ihrem Sohn erklären, dass sie davon überzeugt seien, er sei der Schuldige und als der Direktor daraufhinweist, dass Wilhelm Schmidt bei einem Geständnis nur von der Schule bestraft werde, dagegen, wenn er leugne, die Schule gezwungen sei die Angelegenheit der Staatsanwaltschaft zu melden und dass er sich dann einer Gefängnisstrafe zu gegenwärtigen habe, gesteht er. Auf die Ermahnungen des Direktors, von nun an ein ordentlicher Mensch zu werden, deutet er an, den Freitod zu wählen, da er kein ordentlicher Mensch mehr werden könne. Am 12. Februar 1912 wird er von der Bismarckschule verwiesen.

Speziell zu dem Disziplinarfall Schmidt gibt es einen Augenzeugenbericht des Hausmeisters, der in einigen Punkten in Kontrast zu dem öffentlichen Protokoll steht, z.B. wird berichtet, dass sich das Licht nicht bewegt hat und die Tochter und die Frau des Hausmeisters nur einen schwachen Schein wahrnahmen. Ferner identifiziert die Tochter Wilhelm Schmidt erst am Montagmorgen. Des Weiteren stellt der Hausmeister andere Vermutungen in seinem Bericht auf, wie zum Beispiel, dass mehrere Personen in die Schule eingebrochen sind. (HR 16, 705; Augenzeugenbericht des Schulvogts)

Es gibt zudem ein Protokoll der Klassenkonferenz, die den Fall Wilhelm Schmidt behandelte und in welcher die Verweisung des Schülers beschlossen wurde. (HR 16, 705;Protokoll der Disziplinaruntersuchung gegen Wilhelm Schmidt und der anschließenden Konferenz von Direktor Rohrmann) Am 16. Februar 1912 werden Wilhelm Schmidt und sein Vater höflichst ersucht, sich zu einer Besprechung mit dem Stadtschulrat im Rathaus einzufinden. Im Anschluss daran schreibt der Vater eine Entschuldigung, in der er erklärt, dass er und sein Sohn nicht kommen könnten, da dieser unter ärztlicher Beobachtung bezüglich seines Geisteszustandes stehe. Daraufhin wird der zuerst angesetzte Termin um einen Tag verschoben. (HR 16, 705; Brief des Stadtschulrats an den Regierung.sbausekretär Schmidt, sowie Antwortbrief von Herrn Schmidt)

Schlusswort

Insgesamt bleibt festzustellen, dass viele von uns in der damaligen Zeit nicht lange Schüler der Bismarckschule gewesen wären, da man damals für aus heutiger Sicht „Lappalien“ mit einer Verweisung bestraft wurde. Verwiesen wird man jetzt „nur“ noch, wenn man etwas „wirklich Schlimmes“ getan hat. Der Schriftverkehr, der unweigerlich mit einem Verstoß einhergeht, war in den Anfängen der Bismarckschule sehr viel aufwändiger und ausführlicher als er es heute ist und betraf eigentlich jeden, vom Direktor über das gesamte Lehrerkollegium bis hin zu den Eltern und jenen, die in irgendeiner Weise Zeugen des Verstoßes waren. Heute nehmen an Klassenkonferenzen zwar auch der Direktor und der Schüler, sowie auch dessen Eltern teil, jedoch nicht das komplette Lehrerkollegium, sondern nur die Lehrkräfte, die den/die Schüler/in unterrichten. Weiterhin zu erwähnen wäre, dass es in der heutigen Zeit nur ein Protokoll gibt und die anderen ihren Bericht allenfalls mündlich vortragen.

Anmerkungen

[1]  Hans Jürgen Feuerhake; Kinderlandverschickung am Beispiel der Bismarckschule, Hannover 2001.

[2]  HR 16 3128 und Gesch. Zeichen: 201-6040.

[3]  Nach dem 31. Präsidenten der USA benannt, der erstmals gegen Ende des Ersten Weltkrieges die Lebensmittelversorgung für Europa bereitstellte

[4]  Stadtarchiv Hannover, Akte HR 16 701 (04.05.1907 bis zum 31.08.1907), auch Bekedorf 1907, hier Schulordnung in Form eines gebundenen Heftes (Nr. 5756)

Inhalt

Alexander Kosenko: Unterricht und Schüler der Bismarckschule bis 1945
Felix Lapossa: Schulfächer und deren Benotung um 1915
Konstantin Mues /Janas Schwan: Kinderspeisung. Ein Beitrag zur Sozialgeschichte Hannovers
Zanna Ganeba: Kinderlandverschickung (KLV)
Mika Hayashi, Maria Hartmann, Sarina Meister, Laura-Vanessa Dierich: 1907 bis 2006 Eine Schulordnung im Wandel

Mika Hayashi, Maria Hartmann, Sarina Meister, Laura-Vanessa Dierich: Schulverweise
Anmerkungen

 

 
 

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